Barrierefreiheit - Direkteinstieg

Barrierefreiheit

Direkteinstieg:

Jetzt auch in DGS und leichter Sprache!

Herzlich willkommen beim Direkteinstieg in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals: höherer Dienst) der Polizei Nordrhein-Westfalen,

Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein attraktiver, moderner und verlässlicher Arbeitgeber, der die polizeilichen Kernaufgaben, wie Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und -prävention und polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit, mit ca. 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt.

Wir wissen, dass wir nur mit motivierten, qualifizierten, eigenverantwortlich handelnden und zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die an uns gerichteten Erwartungen erfüllen können. Weil das so ist, hat Mitarbeiterorientierung einen hohen Stellenwert. Sie ist eine wesentliche Aufgabe unserer Führungskräfte. Dazu gehört auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist unter anderem die zweite juristische Staatsprüfung oder die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. Nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren erfolgt im Wege der Bestenauslese eine Einstellung als Polizeirätin beziehungsweise Polizeirat auf Probe mit einer Besoldung nach A 13 LBesO (das Grundgehalt beträgt ca. 4.100 € brutto in Abhängigkeit der persönlichen Lebensumstände und des Lebensalters auch höher/ Krankheitskosten sind über die Freie Heilfürsorge abgedeckt).

Grundsätzlich sind Sie ab dem ersten Tag Ihrer Karriere Führungskraft. Um Ihnen den Einstieg in die neue Funktion, aber auch den Einstieg in Ihren persönlichen Karriereweg zu erleichtern, absolvieren Sie eine 2 ½-jährige prüfungsfreie Einführungsphase, einschließlich eines ca. neunmonatigen Studiums an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol). Die DHPol in Münster ist eine institutionelle Besonderheit. Sie ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung aller Länder und des Bundes, und an ihr werden die Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Polizeivollzugsdienst ausgebildet. Zugleich ist sie eine Fortbildungseinrichtung für Führungskräfte der Polizei.

Sie erwerben so u. a. Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit. Wir bereiten Sie während dieser 2 ½ Jahre auf Ihre Aufgaben und Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst vor.

Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

ABSPANN
Karriere in Uniform
Herausgeber
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)
Produktion
Gebärdenwerk GmbH
© 2020 Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

Herzlich willkommen auf unserer Internetseite. In diesem Gebärdensprachvideo erklären wir Ihnen, wie sich auf unserer Seite zurechtfinden. Ganz oben sehen Sie links das Wappen der Polizei Nordrhein-Westfalen. Mit einem Klick darauf gelangen Sie stets zurück zur Startseite. Rechts daneben sehen Sie das Logo der Polizei Nordrhein-Westfalen.

Darunter sehen Sie ein großes Bild mit unserem Slogan und ersten Informationen zur Seite.

Unter dem Bild sehen Sie rot hinterlegt stets die momentan aktuelle Bewerbungsfrist.

Darunter sehen Sie die vier zentralen Inhalte unserer Seite:

„Das bieten wir.“ Hier können Sie genau nachlesen, welche Vorteile ein Direkteinstieg bei der Polizei für Sie haben kann.

Unter „Das erwarten wir.“ erfahren Sie, welche Voraussetzungen Bewerber*innen bei uns erfüllen müssen.

Mit einem Klick auf „Ihr Weg zu uns.“ gelangen Sie zu einer detaillierten Beschreibung des Auswahlverfahrens, welches vor einer Einstellung durchlaufen werden muss.

„Ihre Bewerbung.“ Hier können Sie fragen vor und während des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens stellen, Formulare herunterladen und erfahren, welche Dokumente Sie einer Bewerbung beifügen müssen.

Darunter sehen Sie die so genannten „Jobviews“. Es handelt sich hierbei um Erfahrungsberichte von unseren Mitarbeiter*innen.

Unter den Jobviews sehen Sie, welche Möglichkeiten zum Einstieg in den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen es außerdem noch gibt.

Darunter erfahren Sie in einem Video, welches mit Untertiteln ausgestattet ist, viele relevante Informationen über den Direkteinstieg Polizei.

Am Fuß der Seite sehen Sie das Impressum, die Datenschutzerklärung, können von jeder Unterseite einfach wieder zurück zur Startseite und sehen das Logo von „24/7 – 365 Ganzjährig Bewerben“.

Wir hoffen, Ihr Interesse am Direkteinstieg Polizei geweckt zu haben und freuen uns über Ihre Bewerbung.

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Die Navigation auf dieser Internetseite
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Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)
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Gebärdenwerk GmbH
© 2020 Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Polizei NRW bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.direkteinstieg-polizei.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Der Auftritt wurde am 09.02.2021 neu erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

Landeszentrale Personalauswahl, Dez. 53 des LAFP NRW

Weseler Str. 264
48151 Münster
auswahl2.2@polizei.nrw.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema
Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

Erklärung zu der Barriere-Freiheit
Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.
Auch wenn ein Mensch körperlich eingeschränkt ist.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit gilt für unsere Internet-Seite:
www.direkteinstieg-polizei.de
Die Internet-Seite gehört zu der Polizei aus NRW:
NRW ist die Abkürzung für ein Bundes-Land.
NRW bedeutet: Nordrhein-Westfalen.

In Deutschland gibt es Gesetze für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Die Gesetze stehen in dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.
Wir informieren Sie über die Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.
Und welche Möglichkeiten für den Kontakt wir anbieten.
Damit halten wir uns an den Paragraphen 12b von dem BGG.
Das Zeichen für Paragraph geht so: §.
Die Polizei möchte diese Internet-Seite barriere-frei anbieten.
Damit beachten wir den §12 a von dem BGG.
Denn das Gesetz verlangt einen Zugang zu unserer Internet-Seite ohne Barrieren.
Wir halten uns an das Gesetz.

Wie Barriere-frei ist unsere Internet-Seite?
Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es in Deutschland Gesetze.
Es gibt außerdem in ganz Europa eine Norm für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Eine Norm ist fast so etwas wie ein Gesetz.
Eine Norm legt bestimmte Regeln fest.
Es gibt in Europa auch eine Norm für Internet-Seiten.
Die Norm hat eine schwere Bezeichnung.
Die Norm heißt: EN 3 0 1 5 4 9 V2. 1 . 2 (08-2018).
Unsere Internet-Seite hält sich fast immer an diese Norm von Europa.

Die Internet-Seite wurde am 09.02.2021 neu gemacht.

Unsere Kontakt-Daten für die Meldung von Barrieren
Vielleicht sind Ihnen auf unserer Internet-Seite Barrieren auf-gefallen.
Dann können Sie uns die Barrieren gerne mit-teilen.
Manche Inhalte auf Internet-Seiten müssen keine Barriere-Freiheit garantieren.
Darüber informieren wir Sie auch gerne.
Das sind unsere Kontakt-Daten:
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)
Landeszentrale Personalauswahl, Dez. 53 des LAFP NRW
Weseler Str. 264
48151 Münster
auswahl2.2@polizei.nrw.de

Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?
Barrieren kann man mitteilen.
Dafür sind die Kontakt-Daten.
Zum Beispiel können Sie eine E-Mail schreiben.
Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.
Dann hilft eine nicht abhängige Schlichtungs-Stelle.
Nicht abhängige Schlichtungs-Stelle ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache heißt es:
Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.
Die Schlichtung kostet kein Geld.
Dann brauchen Sie keinen Anwalt bezahlen.
Die Schlichtung soll zu einer fairen Einigung helfen.
Ohne ein Gericht.
Das steht sogar im Gesetz.
Es gibt dafür einen Paragrafen.
Der § 1 6 von dem BGG verpflichtet Deutschland zu einer Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hat auch eine Internet-Seite.
Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.
Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite wird zum Beispiel das Schlichtungs-Verfahren erklärt.
Oder wie ein Antrag auf Schlichtung gestellt wird.

Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Mauer-Straße 5 3
1 0 1 1 7 Berlin
Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0 5
Fax: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 9 0 1
E-Mail-Adresse: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de